Entlastungsleistungen
Abwechslung im Alltag
Pflegebedürftige Menschen benötigen oft nicht nur Pflege, sondern auch Unterstützung zur Aktivierung oder Freizeitgestaltung. Zur Inanspruchnahme steht Personen mit Pflegestufe (bereits ab Stufe 1) neben dem Pflegegeld ein monatlicher Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) in Höhe von 125 Euro als zweckgebundene Sachleistung zu. Für ein Jahr stehen Ihnen demnach 1.500 Euro zu, die bis zum 30.Juni des Folgejahres in Anspruch genommen werden können. Ihr derzeitiges Guthaben können Sie jederzeit bei Ihrer Pflegeversicherung erfragen.
HuKu ist vom Land NRW als Alltagsbegleiter anerkannt und im Angebotsfinder des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, gelistet und kann daher direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
Mehr Informationen zu mir und meiner Qualifizierung finden Sie hier. Im folgenden mein Leistungskonzept (AnFöVO):
Stand Juni 2023
Zielgruppe
Die angebotene Betreuungsangebote richtet sich an Kinder, Jugendliche, Erwachsene und SeniorInnen im rechtsrheinischen Köln, Leverkusen und im Rheinisch-Bergischen Kreis.
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mit und ohne Pflegegrad in häuslicher Umgebung
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mit körperlicher und/oder geistiger Einschränkung in häuslicher Umgebung
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nach Krankenhausaufenthalt in häuslicher Umgebung
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sowie pflegende Angehörige, die eine Entlastung suchen
Leistungen
Die Tätigkeiten als Unterstützung im Alltag orientiert sich an den jeweiligen Wünschen, Bedürfnissen und Möglichkeiten. Dazu gehören unter anderem:
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Tiergestützte Interventionen (z. B. freie Begegnung, gemeinsamer Hindernisparcours, Spaziergang)
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Verschiedene Übungen zur Unterstützung der Gedächtnisleistung
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Förderung motorischer und emotionaler Kompetenzen
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Gesellschaft leisten und Gespräche führen
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Freizeitbegleitung, zum Beispiel durch Ausflüge
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Anfertigung von Erinnerungsalben oder Biografiearbeit
Nicht angebotene Tätigkeiten: Medikamentenvergabe, Pflegetätigkeiten, Nacht- oder Urlaubsbegleitung
Umfang und Preise
Die Leistungen sind stundenweise buchbar. Je nach Wunsch einmalig oder regelmäßig. Die Leistungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet.
Bei wiederholter kurzfristiger Terminabsage (weniger als 24 Stunden vor dem Termin) behalten wir uns vor, eine Ausfallentschädigung in Höhe der geplanten Leistung in Rechnung zu stellen.
Abwesenheit und Krankheitsvertretungsregelungen
Im Falle von Krankheit oder Urlaub wird keine Vertretung gestellt. Wenn möglich, werden Abwesenheitszeiten frühzeitig mit dem Kunden/der Kundin abgesprochen.
Versicherungsschutz
Für die Tätigkeit als Alltagsbegleiter wurde eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Qualitätssicherung
Zur Qualitätssicherung befinden wir uns in regelmäßigen Fortbildungen, Supervisionen und im fachlichen Austausch. Zudem wird jeder Termin dokumentiert und das Leistungskonzept entsprechend den aktuellen Erfordernissen weiterentwickelt und aktualisiert.